Häufig gestellte Fragen zur Buchhaltung
Viele Unternehmer fragen sich, wie sie ihre Buchhaltung effizient und transparent gestalten können. Wir bieten klare Antworten und praktische Tipps.
Unsere FAQ helfen dabei, Unsicherheiten zu beseitigen und zeigen, wie eine strukturierte Buchhaltung die Kundenbindung stärkt.
Hinweis zu unserem Leistungsumfang
Unsere Leistungen erfolgen im Rahmen der gesetzlich zulässigen Tätigkeiten. Im Bereich der laufenden Buchhaltung und Lohnabrechnung orientieren wir uns insbesondere an § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG). Danach sind unter bestimmten Voraussetzungen das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung sowie das Fertigen von Lohnsteuer-Anmeldungen zulässig.
Die allgemeine Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung ergibt sich unter anderem aus § 238 Handelsgesetzbuch (HGB). Danach sind Kaufleute verpflichtet, ihre Handelsgeschäfte und die Lage ihres Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung nachvollziehbar darzustellen.
Bei Gründungen und der Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit können zudem Anzeige- und Mitteilungspflichten gegenüber dem Finanzamt bestehen. Diese ergeben sich insbesondere aus § 138 Abgabenordnung (AO).
KraY-Accounting unterstützt Kunden bei der praktischen Organisation, Vorbereitung und laufenden Umsetzung kaufmännischer Prozesse. Eine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall erfolgt nicht. Für steuerliche oder rechtliche Einzelfragen empfehlen wir die Einbindung eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts.